STADTUMBAU IM KONSENS RahmenbedingungenStadtumbauAkteureGebietskulissenLeitbilderStrategienInstrumenteFinanzierung

Kooperative Instrumente im Stadtumbau

Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7

Private Initiativen (1/2)

4. Private Initiativen zur Stadtentwicklung

Nach Neuregelung aufgrund der BauGB-Novelle 2007 können entsprechend § 171f BauGB Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen. Unter dem Synonym "Urban Improvement Districts" oder auch Eigentümerstandortgemeinschaften werden mittlerweile folgende private Initiativen bzw. Kooperationsformen zusammengefasst:

  • Business Improvement Districts (BID) zur Aufwertung von Geschäftsstandorten,
  • Housing Improvement Districts (HID) für Wohnstandorte sowie
  • Neighbourhood Improvement Districts (NID) für gemischt genutzte Standorte.

BID Neuer Wall, Hamburg
BID Neuer Wall, Hamburg
Die privaten Initiativen zur Stadtentwicklung bilden den Übergang zwischen den kooperativen und hoheitlichen Instrumenten für den Stadtumbau. Einerseits muss die Initiative zur Einrichtung von den Eigentümern selbst ausgehen, andererseits geben der § 171f BauGB sowie die bereits bestehenden landesgesetzlichen Regelungen in Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie im Saarland allerdings einen rechtlichen Rahmen vor, der die Freiwilligkeit der notwendigen vertraglichen Vereinbarungen wiederum einschränkt. Der kooperative Charakter der privaten Initiativen wird z.B. dadurch begrenzt, dass lediglich eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer der Gebietsfestlegung zustimmen muss.

Business Improvement Districts

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von öffentlich-privaten Partnerschaften im Stadtumbau können so genannte Business Improvement Districts als neue Kooperationsform zwischen Stadt, Geschäftsleuten und Grundstückseigentümern angesehen werden.
Ein Business Improvement District ist ein räumlich abgegrenzter meist innerstädtischer Bereich, in dem sich Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende zusammenschließen mit dem Ziel, während eines befristeten Zeitraums (zumeist fünf Jahre) das unmittelbare geschäftliche und städtische Umfeld durch den Einsatz privat erbrachter Gelder zu verbessern. Die vereinbarten Investitionen beziehen sich im Wesentlichen auf die Handlungsfelder Städtebau/Architektur, Einzelhandel, Verkehr sowie Werbung/Kommunikation und können vielfältiger Art sein. Investive Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Umfeldes bzw. zur Gestaltung und Pflege des öffentlichen Raumes können genauso zu den Aufgaben gehören wie nicht-investive Maßnahmen, z.B. ein Leerstandsmanagement oder der Aufbau eines einheitlichen Vermarktungskonzeptes für den definierten Bereich.
In vom Stadtumbau betroffenen Städten und Gemeinden können BIDs einen wesentlichen Beitrag dazu liefern, die von städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Innenstädte wieder aufzuwerten und deren Attraktivität zu erhöhen.
‹‹ zur vorherigen Seite Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 zur nächsten Seite ››
rheinline - agentur für digitale medien, bonn ::: webdesign, webhosting, programmierung