Kooperative Instrumente im Stadtumbau
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1. Kommunikative Instrumente und SEK
Rückbau
1. Information und Beratung, moralische Appelle
Kommunikative Instrumente sind zumeist informelle und die formalen Planungsverfahren ergänzende Formen, die der Verständigung der verschiedenen Akteure im Stadtumbauprozess dienen. Hierzu zählen vielfältige Ansätze wie z.B. die Bereitstellung von Informationen über geplante Stadtumbauvorhaben (z.B. durch Postwurfsendungen), die Schaffung von Beratungsangeboten (z.B. durch Einrichtung von Stadtteilbüros) oder auch das Einberaumen einer Bürgerversammlung zur öffentlichen Diskussion der Stadtumbaumaßnahmen. Diese Formen der Öffentlichkeitsarbeit stellen die erste Stufe des oben beschriebenen hierarchischen Steuerungsprozesses dar, durch den die Bevölkerung für die Notwendigkeit von Stadtumbaumaßnahmen sensibilisiert werden soll.
Zu den kommunikativen Instrumenten gehören schließlich auch moralische Appelle, mit denen vor allem die Stadtverwaltung versucht, private Akteure (z.B. die Wohnungswirtschaft, private Einzeleigentümer) dazu zu bewegen, sich am Stadtumbau zu beteiligen und diesen nicht zu behindern. Die wohl schärfste Form ist in der Androhung von städtebaulichen Geboten bzw. der Enteignung zu sehen, deren Anwendung dem nicht mitwirkungsbereiten Eigentümer angedroht wird. Erfahrungsgemäß ist die Wirksamkeit von moralischen Appellen allerdings eher gering.
Aufwertung
2. Städtebauliche Entwicklungskonzepte
Auf Ebene der Gesamtstadt spielt insbesondere das städtebauliche Entwicklungskonzept nach § 171b BauGB eine entscheidende Rolle für die Stadtumbauplanung. Das gesamtstädtische Konzept zeigt u.a. die Entwicklungsstrategien der Stadt auf und bestimmt die räumlichen und sachlichen Handlungsschwerpunkte für den Stadtumbau.
Die Erarbeitung des Konzeptes sollte von der Gemeinde in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Hierbei hat die Gemeinde geeignete Kooperationsverfahren auszuwählen, durch die eine optimale Beteiligung der jeweiligen Akteursgruppen gewährleistet wird. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, zur Lösung von Konflikten externe Dritte (z.B. Planungsbüros, Universitäten etc.) für die Projektsteuerung hinzuzuziehen.
Schlussendlich sollte das erstellte Entwicklungskonzept vom Stadt-/Gemeinderat im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses beschlossen werden.