Kooperative Instrumente im Stadtumbau
Seite:
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7
Responsive Regulierung
Abbildung 13 liefert eine Übersicht zu der von Ayres und Braithwaite entwickelten
Theorie der responsiven Regulierung (responsive regulation) zur Umsetzung öffentlicher Ziele, die grundsätzlich auch auf den Stadtumbau übertragen werden kann. Das Umsetzungskonzept im Stadtumbau beinhaltet demnach verschiedene Stufen, die von kommunikativen Instrumenten (z.B. Informationsangebote zu Stadtumbauvorhaben, moralische Appelle) über kooperative Instrumente (z.B. Verträge im Zusammenhang mit der Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen) bis hin zu Zwangsinstrumenten (z.B. Städtebauliche Gebote, Enteignung) reichen. Freiwillig zustande gekommene Stadtumbaulösungen sollten dabei immer bevorzugt zur Anwendung gelangen. In bestimmten Fällen kann es sich anbieten, zusätzlich ökonomische Anreize zu schaffen (z.B. in Form finanzieller Unterstützung durch Förderprogramme), die eine Konsensfindung zwischen Stadtumbauakteuren mit divergierenden Interessenlagen erleichtern sollen. Diese Notwendigkeit ergibt sich im Wesentlichen dadurch, dass es sich beim Stadtumbau um eine Verteilung von Verlusten handelt, was zur Folge hat, dass konsensuale Lösungen vermutlich deutlich schwieriger zu erreichen sind als in Wachstumszeiten.
Als letzter Ausweg steht schließlich das hoheitliche Instrumentarium zur Verfügung, wozu insbesondere Satzungen wie die Sanierungssatzung (§ 142 BauGB) oder die Stadtumbausatzung (§ 171d BauGB), aber auch die Enteignung nach § 85 ff. BauGB als ultima ratio zählen.
 |
Abbildung 13: Steuerungsinstrumente für den Stadtumbau (aufbauend auf Ayres/Braithwaite, S. 39, geändert nach Davy 2006) |
Sinngemäß wird das Prinzip von Davy folgendermaßen zusammengefasst: "Wer freiwillig mitmacht, erleidet keinen Zwang. Das erspart Ärger" - "Wer nicht mitmacht, wird enteignet. Das vermeidet schlechte Vorbilder".