Gebietskulissen für den Stadtumbau
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Neuentwicklungsgebiete
Innerstädtische Brachfläche
Die Bezeichnung Neuentwicklungsgebiete steht für städtebaulich integrierte Quartiere, in denen aufgrund eines nicht mehr marktgängigen Wohnungsbestandes (z.B. Geschosswohnungsbau) ein umfassender Rückbau mit anschließender Neubebauung (z.B. durch Ein- bzw. Zweifamilienhäuser) erfolgen soll. Bei den vereinzelt vorhandenen erhaltenswerten Gebäuden sind, soweit notwendig, Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen.
Dieser Gebietstyp wird auszuweisen sein, wenn bei der derzeit noch vorhandenen Bebauung Aufwertungsmaßnahmen nicht mehr rentabel sind (z.B. bei nicht mehr nachgefragten Gebäudetypologien), die Entwicklungsperspektive des Standortes aber dennoch eine bauliche Nachnutzung in Form von bedarfsgerechten Funktionen zulässt. Hier bieten sich Wohnformen im Zusammenhang mit dem altengerechten Wohnen, aber auch Umnutzungen der freigelegten Flächen in Gewerbe-, Einzelhandels-, Freizeit- und Erholungsflächen an.
| Neuentwicklungsgebiete |
| Entwicklungsziele |
Umfassender Abbruch Erhalt von wenigen Gebäuden Anschließende Neubebauung |
Abbildung 8: Neuentwicklungsgebiete
grau: bebaute Fläche, grün: öffentliche Grünfläche, hellorange: Aufwertung / Erhaltung, dunkelorange: Neubebauung, dunkelgrün: Restaurierung
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| Städtebauliche Maßnahmen |
Punktuelle Aufwertungsmaßnahmen Rückbaumaßnahmen Umfassende Neubaumaßnahmen |
| Beispielgebiete (allgemein) |
Noch zum Teil bewohnte Großsiedlungen des ehemaligen "komplexen Wohnungsbaus" der DDR (Plattenbaugebiete) Gewerbebrachen |
| Beispielgebiete (konkret) |
- Albstadt-Riedstraße
- Chemnitz, Bornaer Höhe
- Gelsenkirchen, Güterbahnhof Schalke Süd
- Potsdam, Bornstedter Feld
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Tabelle 4: Charakteristika von Neuentwicklungsgebieten.