Finanzierung des Stadtumbaus
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Private Finanzierung von Stadtumbaumaßnahmen
Die oben dargelegten Förderprogramme sind in den überwiegenden Fällen durch eine maßgebliche Finanzierung seitens der öffentlichen Hand gekennzeichnet. Sofern allerdings auch private Akteure, darunter insbesondere Wohnungsunternehmen, Grundstückseigentümer oder Bewohner, von den Stadtumbaumaßnahmen profitieren können, ist auch eine vollständige oder anteilige Finanzierung dieser Maßnahmen durch Private denkbar und sinnvoll.
In diesem Zusammenhang können auch die durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte neu eingefügten privaten Initiativen zur Stadtentwicklung (§ 171f BauGB) eine Rolle spielen, mit denen in privater Verantwortung (und Finanzierung!) Einrichtungen geschaffen werden können, die zur städtebaulichen Verbesserung von Stadtquartieren in funktionaler und gestalterischer Hinsicht beitragen. Beispiele für private Initiativen stellen Business Improvement Districts (BIDs), z.B. in Hamburg und Hessen, sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGen) in Nordrhein-Westfalen dar, die bereits auf Grundlage von landesrechtlichen Regelungen eingeführt worden waren und im Wesentlichen darauf ausgerichtet sind, das unmittelbare geschäftliche und städtische Umfeld durch den Einsatz privat erbrachter Gelder zu verbessern. Im Rahmen des Stadtumbaus werden vor allem die in der Diskussion befindlichen so genannten Housing Improvement Districts (HIDs) von Bedeutung sein, durch die eine Aufwertung oder Stärkung des Wohnumfeldes und - standortes im Rahmen einer privaten Finanzierung und Umsetzung von baulichen und nicht-baulichen Maßnahmen erreicht werden kann.
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Abbildung 2: Finanzielle Steuerung des Stadtumbaus |