Finanzierung des Stadtumbaus
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Einleitung
Das Ende der Angebotsplanung
Die Finanzprobleme der kommunalen Haushalte legen den Grundstein für die Diskussion über die Finanzierung des Stadtumbaus, die sich unter den gegenwärtigen Bedingungen als äußerst schwierig gestaltet. Realistische Abschätzungen der Kosten des Stadtumbaus existieren bislang nur in wenigen Städten, was zur Folge hat, dass auch die Finanzierungsplanung zum Teil erhebliche Defizite aufweist. Die Finanzierungsplanung im Stadtumbau umfasst die Kostenschätzung nicht-investiver und investiver Stadtumbauvorhaben sowie deren öffentlich-private Finanzierung und kann auf unterschiedlichen räumlichen Konkretisierungsebenen erfolgen.
Im Wesentlichen erfolgt die Finanzierung des Stadtumbaus durch drei Bausteine, und zwar durch:
- die Bund-Länder-Städtebauförderung,
- die Altschuldenhilfe sowie
- private Finanzierungsmittel.
Aufgrund der Vielzahl an Finanzierungsmodellen und Förderangeboten sowie einer Verzahnung der einzelnen Förderinstrumente untereinander stellt die Finanzierung des Stadtumbaus einen umfassenden und komplexen Prozess dar. Auch wenn die öffentlichen Finanzhilfen im Stadtumbau einen hohen Stellenwert haben, so kommt gerade in Zeiten begrenzter finanzieller Mittel der Kommunalhaushalte der Erschließung neuer, privater Finanzierungsquellen und -mittel eine besondere Bedeutung zu.
Städtebauförderung
Zentrales Element der Stadtentwicklungsförderung ist die Städtebauförderung von Bund und Ländern, die als städtebauliches Sonderecht erstmals mit dem Städtebauförderungsgesetz von 1971 kodifiziert, und schließlich in das seit 1987 geltende Baugesetzbuch überführt worden ist. Die aktuellen Schwerpunkte für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln liegen in der Erreichung nachfolgender Ziele:
- Die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
- Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
- Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten, unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung).
- Stadtumbaumaßnahmen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten.