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Akteure im Stadtumbauprozess

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Die Städte und Gemeinden

Informationssäule zum Stadtumbau
Informationssäule zum Stadtumbau
Die Städte und Gemeinden sind Hauptbetroffene der demografischen und wirtschaftlichen Schrumpfungsprozesse und somit gleichzeitig auch Hauptakteure des Stadtumbaus. Auch wenn sie nur geringe Chancen haben, die Ursachen dieser Entwicklungen zu beeinflussen, so stehen sie dennoch in der Verantwortung, die Ziele der Stadtentwicklung vor dem Hintergrund der gewandelten Rahmenbedingungen neu zu definieren und eine nachhaltige Gestaltung des Stadtumbauprozesses vorzunehmen.

Die wesentliche Steuerungskompetenz der Gemeinden ergibt sich grundsätzlich aus dem Bundes- und Landesverfassungsrecht, speziell der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG. Gemäß gesetzlichem Auftrag hat die Gemeinde einen entscheidenden Beitrag zum Stadtumbau zu leisten, der sie in die Lage versetzt, unter Einbeziehung aller Bürger sowie der Akteure in den betroffenen Stadtumbaugebieten, den Partnern aus der Wohnungswirtschaft und den Privateigentümern zusammen mit der Politik einen Konsens des Handelns zu vereinbaren. Der Beitrag manifestiert sich in zahlreichen weiteren Aufgaben, die sich vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Stadtumbauprogrammen Ost und West ergeben haben. Hierzu zählen insbesondere:

  • der Aufbau eines Monitoringsystems in Bezug auf die Stadt- und Wohnungsmarktentwicklung,
  • die Formulierung einer Leitorientierung/Zielvorstellung für den Stadtumbau,
  • die Priorisierung von Handlungsfeldern und Lösungskonzepten,
  • die Prüfung und Koordinierung von Fördermöglichkeiten,
  • die Festlegung von Fördergebieten sowie
  • die Beteiligung aller wesentlichen Akteure am Stadtumbauprozess.
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